Regresshaftpflicht
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -Booten, Polizeihunden und Polizeipferden, sowie -Luftfahrzeugen (bemannt) und ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Die Deckungssummen betragen:- Personenschäden 250.000 €
- Sachschäden 250.000 €
- Vermögensschäden 150.000 €